Nissan NFZ NV300
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Nissan NV300

Gemacht für große Ladungen

Wählen Sie Ihren NISSAN NV300 ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf aus: ob Kastenwagen, Kastenwagen mit Doppelkabine oder Kombi – jede Variante bietet ein hohes Maß an Flexibilität. Profitieren Sie für Ihr Businesss auch von geringen Betriebskosten, großem Ladevolumen und fortschrittlicher Ausstattung, die Ihnen den Alltag erleichtert.

Besonders komfortabel und praktisch machen es Ihnen die zahlreichen. z.T. optionalen Ausstattungsmöglichkeiten: Ablageflächen, Verstauflächen, Smartphonehalterung machen den Nissan NV300 zum perfekten Arbeitsplatz.

Er bietet Ihnen bis zu 8,6 m³ Laderaumvolumen und mit 1.662 mm maximaler Laderaumbreite bietet er Ihnene beste Voraussetzungen. Beladen Sie den NV300 einfach durch die 1.030 mm breite und 1.284 mm hohe seitliche Schiebetür.

Der Nissan NV300 ist gleichermaßen praktisch in der Stadt und komfortabel auf der Autobahn.

Steigen Sie ein und starten Sie entspannt und bequem in Ihren Arbeitstag!

 

Fahrzeugabbildungen enthalten z. T. aufpreispflichtige Sonderausstattungen.

*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/CO2/.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

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